Mit Erlass vom 04.02.2009 hat das Land Niedersachsen die Wertgrenzen für die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe an die derzeitige wirtschaftliche Lage angepasst.
Darin heißt es:
"Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25 000 EUR überschreitet: Name und Anschrift des Auftraggebers, Ort der Auftragsausführung, Auftragsgegenstand, Name und Anschrift des Auftragnehmers, Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer)"